bodyworx
AGB
- Geltungsbereich
Unter den Begriffen „BodyWorx Fitness Company“ und „BodyWorx Express“ werden verschiedene Fitnesscenter an verschiedenen Standorten in der Schweiz betrieben. Die eigenständigen Betreibergesellschaften sind jeweils juristische Personen gem. Schweizerischem Obligationenrecht (OR). Sämtliche Betreibergesellschaften werden unter dem Begriff BodyWorx (nachfolgend: BodyWorx) zusammengefasst.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) regeln das rechtliche Verhältnis zwischen BodyWorx und dem Mitglied. Die AGB gelten für die Benutzung der Anlagen und Einrichtungen von BodyWorx Fitnesscentern. Die AGB sowie die Hausordnung sind Vertragsbestandteil und für jedes Mitglied bindend.
- Bedingungen
BodyWorx stellt den Mitgliedern ihre Anlage und Einrichtungen während den Öffnungszeiten zur Verfügung. Die Benutzung beschränkt sich auf die Dauer des Vertrages. Die Hausordnung, welche ein integrierter Vertragsbestandteil darstellt, ist einzuhalten.
- Aktuelle Allgemeine Vertragsbedingungen
3.1 Mit der Benutzung der Anlage und Einrichtungen akzeptiert das Mitglied die AGB.
3.2 BodyWorx behält sich das Recht vor, die AGB bei Bedarf zu ändern.
3.3 Eine aktuelle Fassung der AGB ist jederzeit abrufbar auf www.body-worx.ch. Es obliegt der Verantwortung des Mitglieds, sich über die aktuell geltenden Bedingungen zu informieren.
- Mitgliedschaft
4.1 Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar. Im Fitnesscenter sind Personen ab vollendetem 15. Lebensjahr zugelassen. Minderjährige müssen zusätzlich zum Vertrag die vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Genehmigungserklärung für Jugendliche unter 18 Jahre einreichen. Die Mitgliedschaft wird nicht automatisch verlängert und muss daher nicht gekündigt werden.
4.2 Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass zur Gewährleistung der visuellen Zutrittskontrolle zu den Anlagen und den Einrichtungen von BodyWorx eine Fotografie von ihm erstellt wird. Diese Fotografie dient ausschliesslich zur visuellen Zutrittskontrolle und wird lediglich für diesen Zweck gespeichert und nicht weiterverwendet. Das Bild wird nach Ablauf eines Jahres seit Vertragsauflösung gelöscht.
4.3. Bei Mitgliedschaften und Einzeleintritten gilt eine generelle Ausweispflicht. Akzeptiert werden offizielle amtliche Ausweise mit Foto (z.B. Identitätskarte, Fahrausweis, Pass, etc.).
4.4 Eine laufende Mitgliedschaft kann nicht gekündigt werden. Ausnahmen bilden ein Umzug des Mitglieds (siehe 12.3), eine ärztliche Trainingsdispens (siehe 12.4) sowie ein Hausverbot (siehe 13.). Die Kündigung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.
4.5 BodyWorx behält sich aus Qualitätsgründen das Recht vor, eine Begrenzung der Mitgliederanzahl einzuführen.
- Angebot und Preise
5.1 BodyWorx bietet unterschiedliche Leistungen und Mitgliedschaften an. Das Angebot richtet sich nach den einzelnen bezahlten Mitgliedschaften. Alle übrigen in der Anlage angebotenen Leistungen sind im Mitgliedschaftsbeitrag nicht inbegriffen. Details sind der Preisliste zu entnehmen. Diese ist jederzeit abrufbar auf www.body-worx.ch. und kann von BodyWorx zu jeder Zeit geändert werden. Es obliegt der Verantwortung des Mitglieds, sich über die aktuell geltenden Preise zu informieren.
5.2 Das Angebot kann jederzeit ändern, wobei kein Anspruch auf Rückvergütung oder Verlängerung der Mitgliedschaft abgeleitet werden kann.
5.3 Alle Preise gelten, wenn nichts anderes vermerkt ist, in Schweizer Franken (CHF) inklusive Mehrwertsteuer.
- Mitgliederausweis
6.1 Dem Mitglied steht als Mitgliederausweis ein Chiparmband (CHF 30.00) oder ähnliches zur Auswahl.
6.2 Der Mitgliederausweis wird bei Abschluss einer Mitgliedschaft mit dem oben genannten Betrag in Rechnung gestellt und ist im Eigentum des Mitglieds.
6.3 Eintritts- und Austrittszeiten sowie die Inanspruchnahme von nicht in der Mitgliedschaft enthaltenen Leistungen werden mittels Chiparmband elektronisch erfasst. Die entsprechenden Buchungen sind verbindlich. Diese Daten stehen dem Mitglied als Quittungsbeleg zur Verfügung.
6.4 Das Chiparmband ist bei jedem Eintritt unaufgefordert vorzuweisen bzw. jedes Mitglied ist verpflichtet das Chiparmband (Datenträger-Medium) bei jedem Eintritt und ggf. Austritt an das Check-in-Lesegerät zu halten. Es gilt der Grundsatz: Ohne Chiparmband bzw. ohne „einchecken“ (ggf. „auschecken“) kein Eintritt.
6.5 Bei Verlust oder Defekt muss das Mitglied einen neuen Mitgliederausweis erwerben. Für allfällige Schäden haftet die Person, auf deren Namen das Chiparmband bzw. die Mitgliederkarte lautet.
- Gesundheitszustand
Falls in den letzten zwei Jahren nicht regelmässig Sport getrieben wurde, der allgemeine Gesundheitszustand nicht einwandfrei ist, in den letzten zwei Jahren eine schwere Erkrankung vorlag und/oder ein ärztlicher Eingriff (Operation etc.) stattgefunden hat, empfiehlt sich vor der Trainingsaufnahme eine ärztliche Untersuchung.
- Termine
8.1 Kann ein vereinbarter Termin vom Mitglied nicht wahrgenommen werden, muss dieser mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Ansonsten wird der Termin mit einer Pauschale von CHF 20.00 verrechnet.
8.2 Das Erteilen von Personaltraining (auch sämtliche Formen von «online» Personaltraining), unabhängig ob entgeltlich oder unentgeltlich, ist ausschliesslich den angestellten Fitnesstrainer/Instruktoren von BodyWorx gestattet. Von Mitgliedern privat erteilte Personaltrainingsstunden sind verboten und verstossen gegen diese AGB sowie die Hausordnung. Einzige Ausnahme bildet eine schriftliche Bewilligung von BodyWorx, welche auf Gesuch hin erteilt werden kann. BodyWorx kann ein solches Gesuch aber ohne Angabe von Gründen ablehnen bzw. bereits erteilte Bewilligungen jederzeit ohne Frist und ohne Angabe von Gründen widerrufen.
8.3 Dem Mitglied steht je nach Mitgliedschaft ein begleitetes Training mit einem Fitnesstrainer zur Verfügung. Kann während der betreuten Öffnungszeiten kein Training stattfinden, kann in Absprache mit BodyWorx dieses Training auch ausserhalb der betreuten Öffnungszeiten angeboten werden.
- Zahlung
9.1 Der Mitgliedschaftsbetrag bestimmt sich nach der jeweils geltenden Preisliste (www.body-worx.ch). Ohne eingegangene Zahlung besteht keine Zutrittsberechtigung. Die Bezahlung ist unabhängig von der effektiven Nutzung des Angebots.
9.2 Vorauszahlung: Der Mitgliedschaftsbeitrag mit Einmalzahlung ist per Vertragsabschluss bzw. Vertragsverlängerung jeweils zu Beginn der Vertragsdauer fällig und zu bezahlen.
9.3 Ratenzahlung: Bei meinem Mitgliedschaftsvertrag mit Ratenzahlung (6 oder 12 Raten) ist die entsprechende Zahlungsrate jeweils vor Beginn jedes Intervalls zu bezahlen. Zusätzlich wird eine sog. Ratenzahlungsvereinbarung abgeschlossen, welche sodann integrierter Bestandteil des Mitgliedschaftsvertrages ist.
9.3.1 BodyWorx bietet bei Ratenzahlungen auch die Möglichkeit an die einzelnen Zahlungsraten mittels Lastschriftverfahren (LSV) zu bezahlen. Entsprechende Formulare sind am Empfang erhältlich.
9.3.2 Bei sämtlichen Mitgliedschaftsverträgen mit Ratenzahlung anerkennt das Mitglied den Mitgliedschaftsvertrag (inkl. Ratenzahlungsvereinbarung) als Rechtsöffnungstitel. Sollte das Mitglied seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommen, behält sich BodyWorx vor, diese betreibungsrechtlich geltend zu machen.
9.3.3 Bezahlt das Mitglied die geschuldete Rate nicht fristgereicht, wird es gemahnt (die erste Zahlungserinnerung ist kostenlos; die 1. Mahnung und 2. Mahnung kosten je CHF 20.00). Durch die 1. Mahnung gerät das Mitglied in Zahlungsverzug und schuldet BodyWorx einen Verzugszins von 5.00% sowie eine Entschädigung für weiteren Umtrieb bzw. Verzugsschaden. Zudem wird der geschuldete Gesamtbetrag der kompletten Laufzeit fällig (Restschuld). Die Mahngebühren ab Inkasso betragen dann jeweils CHF 50.00 plus werden allfällige Kosten eines Inkassodienstleisters (Bearbeitungsgebühren) an das säumige Mitglied weiterverrechnet.
9.3.4 Mit der Zahlungserinnerung behält sich BodyWorx das Recht vor, dem Mitglied den Zugang bzw. die Nutzung der Angebote und Leistungen in allen Anlagen und Einrichtungen bis zur vollständigen Bezahlung der offenen Raten inkl. aufgelaufener Mahn- und Inkassogebühren zu sperren.
9.4 Die am Empfang verfügbaren Zahlungsmodalitäten sind Barzahlung, Debit- und Kreditkarte, PostFinance Card und MaestroCard (EC-Direkt).
9.5 Die Bezahlung im Webshop erfolgt mittels Debit- oder Kreditkarte verschlüsselt über ein 128-bit SSL-Zertifikat, was einen sicheren Zahlungsmodus garantiert.
9.6 Akzeptierte Debit- und/oder Kreditkarten sind Master Card, VISA sowie American Express. Die Kommissionsgebühr hat das Mitglied zu tragen. Die aktuellen Kosten liegen am Empfang beim BodyWorx auf.
- Haftung
10.1 Die Benutzung der Anlagen und Einrichtungen von BodyWorx erfolgt auf eigenes Risiko. Für Schäden infolge eines Unfalls, einer Verletzung oder einer Krankheit ist jegliche Haftung von BodyWorx oder deren Personals ausgeschlossen.
10.2 Wird durch unsachgemässe Behandlung der Anlage und Einrichtungen bzw. Geräte ein Schaden verursacht, haftet das Mitglied gegenüber BodyWorx für den verursachten Schaden. Eltern haften für ihre Kinder.
10.3 BodyWorx haftet nicht für den Verlust oder Diebstahl von jeglichen persönlichen Gegenständen. Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Haftung für am Empfang hinterlegte Gegenstände oder Diebstahl in der Anlage und den Einrichtungen von BodyWorx. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung ist Sache des Mitglieds.
- Öffnungszeiten und Notfallmanagement
11.1 Die Anlagen und Einrichtungen von BodyWorx sind mit Ausnahme von Revision, Reinigung, Umbau, Sanierung usw. gem. den angeschriebenen Öffnungszeiten geöffnet. Bitte die Öffnungszeiten bei den einzelnen Anlagen beachten. Das Angebot und die Betriebszeiten können jederzeit ändern. Aus betriebsnotwendigen Schliessungen (Revisionen, Unterhalts- oder Bauarbeiten) und/oder bei Öffnungszeitenänderungen besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder auf Verlängerung der Mitgliedschaft.
11.2 Bei Zugangsbeschränkungen in die Anlagen und Einrichtungen von BodyWorx infolge höherer Gewalt (z.B. Brand, Epidemien, Pandemien, staatliche Restriktionen, Streik) und / oder Erlasse oder übrige Handlungen staatlicher Behörden (z.B. Vorschrift eines COVID-Zertifikats) besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder auf Verlängerung der Mitgliedschaft.
11.3 Aus einer Betriebsschliessung infolge von höherer Gewalt (z.B. Brand, Epidemien, Pandemien, staatliche Restriktionen, Streik) und / oder Erlasse oder übrige Handlungen staatlicher Behörden besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder auf Verlängerung der Mitgliedschaft.
11.4 Gewisse Einrichtungen von BodyWorx werden nicht rund um die Uhr betreut. Ausserhalb der betreuten Öffnungszeiten trainiert das Mitglied ausdrücklich auf eigene Verantwortung. Wenn sich das Mitglied allein in den Räumlichkeiten von BodyWorx aufhält, empfiehlt BodyWorx ausdrücklich, das automatische Notrufsystem (z.B. der Handsender mit Fallsensor von „SmartLife“) auf sich zu tragen. Das Mitglied hat besorgt zu sein, die genaue Handhabung des Notrufsystems zu kennen und sich ggf. durch das Personal und/oder durch einen Aushang zu informieren.
- Nichtbenutzung, TimeStop und Rückerstattungen
12.1 Nichtbenutzung der Anlage und Einrichtungen oder der Kurse berechtigt weder zur Reduktion noch Rückforderung des Mitgliedschaftsbeitrags.
12.2 BodyWorx bietet grundsätzlich keine Möglichkeit für einen – allgemein bekannten – TimeStop an. Eine Ausnahme bildet die Mitgliedschaft beim Standort „BodyWorx“ an der Turmstrasse 18 (@ 4-Towers). Da gelten jeweils die Bedingungen gemäss dem Merkblatt „Time-Stop“.
12.3 Bei einem Umzug des Mitglieds sind Rückerstattungen bezahlter Beiträge möglich, sofern der neue Wohnort mehr als 30 km vom nächstgelegenen BodyWorx entfernt ist. Der Mitgliedschaftsbeitrag wird pro rata temporis für die Restlaufzeit des Vertrages zurückvergütet, wobei davon eine Administrationsgebühr von CHF 100.00 in Abzug gebracht wird. Der schriftlichen Kündigung muss die neue Wohnortbescheinigung beigelegt werden.
12.4 Bei einer ärztlich verordneten Trainingsdispens (keine erneute Wiederaufnahme des Trainings auf Lebzeiten) sind Rückerstattungen bezahlter Beiträge pro rata temporis möglich. Der Mitgliedschaftsbeitrag wird pro rata temporis für die Restlaufzeit des Vertrages zurückvergütet, wobei davon eine Administrationsgebühr von CHF 100.00 in Abzug gebracht wird. Der schriftlichen Kündigung muss das ärztliche Zeugnis beigelegt werden.
- Zuwiderhandlungen und Hausverbot
Das Mitglied verpflichtet sich, die AGB und die Hausordnung einzuhalten und den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Grobe oder wiederholte Verstösse gegen die AGB, die Hausordnung oder Weisungen des Personals können das Aussprechen eines Hausverbots und/ oder die fristlose Kündigung der Mitgliedschaft zur Folge haben. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliedschaftsbeitrags. Bei Zuwiderhandlungen, insbesondere durch Missbrauch des Mitgliederausweises, bleibt eine Strafanzeige ausdrücklich vorbehalten.
- Vertragsdauer und Kündigung
14.1 Die Vertragsdauer richtet sich nach dem Vertrag und tritt mit dem Abschluss durch das Mitglied in Kraft.
14.2 Vorauszahlung: Der Mitgliedschaftsvertrag mit Einmalzahlung läuft ohne Kündigung nach der Vertragsdauer automatisch aus. Das Mitglied erhält vor Ablauf der Vertragsdauer (z.B. per Brief, E-Mail, SMS, etc.) ein Angebot zur Vertragsverlängerung (Erneuerung). Mit der erneuten Bezahlung des Mitgliedschaftsbetrages (siehe auch AGB Punkt 9.) verlängert bzw. erneuert sich der Mitgliedschaftsvertrag um die gewählte Vertragsdauer gemäss der aktuellen Preisliste (www.body-worx.ch) inkl. AGB und Hausordnung.
14.3 Ratenzahlung: Der Mitgliedschaftsvertrag mit Ratenzahlung (6 oder 12 Raten) läuft ohne Kündigung nach der Vertragsdauer automatisch aus. Das Mitglied erhält vor Ablauf der Vertragsdauer (z.B. per Brief, E-Mail, SMS, etc.) ein Angebot zur Vertragsverlängerung (Erneuerung). Falls das Mitglied die jeweiligen monatlichen Raten (ab 1. Monat) über die ursprüngliche Vertragsdauer hinaus weiterbezahlt, verlängert sich der ursprüngliche Mitgliedschaftsvertrag automatisch um die gleiche Vertragsdauer (inkl. Abzahlungsvereinbarung).
- Änderungen Allgemeine Geschäftsbedingungen und Hausordnung
Das Mitglied nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der AGB und der Hausordnung vorbehalten bleiben. Es obliegt der Verantwortung des Mitglieds, sich über die aktuell geltenden Bedingungen und die aktuell geltende Hausordnung zu informieren. Aus einer Änderung der AGB oder der Hausordnung kann das Mitglied keine Rechte ableiten.
- Datenschutz und Videoüberwachung
16.1 Wir achten auf das Recht auf Privatsphäre. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die BodyWorx Daten, die sich aus den Mitgliedschaftsunterlagen oder der Mitgliedschaftsdurchführung ergeben, in erforderlichem Umfang und Umgang speichert. Selbstverständlich werden diese Daten nicht an Dritte weitergegeben. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht werden auch die entsprechenden Mitgliederdaten gelöscht, sofern diese nicht mehr aktiv sind.
16.2. Die Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit den Mitgliedschaftsverträgen von BodyWorx unterliegen der jeweils aktuell gültigen Datenschutzerklärung. Eine aktuelle Fassung der Datenschutzerklärung ist jederzeit abrufbar auf www.body-worx.ch. Es obliegt der Verantwortung des Mitglieds, sich über die aktuell gültige Datenschutzerklärung zu informieren. Mit Abschluss eines Mit Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages akzeptiert das Mitglied die damit gemäss Datenschutzerklärung verbundene Bearbeitung der Personendaten.
16.3 Das Mitglied nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass die Möglichkeit besteht, dass BodyWorx den Trainingsbetrieb aus Qualitäts-Zertifizierung und aus Schutz- bzw. Sicherheitsgründen mittels Videoüberwachung überprüft.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Zug.
Gültig ab 1. August 2024
Unsere Standorte:
BodyWorx Fitness Company AG – Flaggschiff
Turmstrasse 18 (@ 4-Towers)
6312 Steinhausen
BodyWorx Express Eastside AG
Birkenstrasse 43b
6343 Rotkreuz
BodyWorx Express Baar AG
Marktgasse 7
6340 Baar
BodyWorx Express Westside AG (24h)
Baarerstrasse 139
6300 Zug